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Ablauf

Diese Informationen richten sich an Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Sie sollen einen verständlichen Überblick darüber geben, wie eine Psychotherapie in meiner Praxis abläuft, welche Schritte auf Euch/Sie zukommen und wie die Kosten geregelt sind.

1 | Ablauf der Therapie – Überblick

Eine Psychotherapie verläuft in mehreren Phasen: 1. Erstkontakt (bevorzugt über das Kontaktformular) 2. Probatorische Sitzungen (Kennenlernen, Diagnostik, Therapieplanung) 3. Entscheidung über die tatsächliche Therapieaufnahme 4. Regelmäßige Therapiesitzungen 5. Begleitende Eltern-/Bezugspersonengespräche 6. Auswertung des Erreichten und Abschluss

2 | Erstkontakt

Beim Erstkontakt vereinbaren wir einen Termin für die ersten probatorischen Sitzungen. Diese dienen dazu, gemeinsam zu verstehen, was aktuell schwierig ist, wie der Alltag aussieht und welche Veränderungswünsche bestehen. Außerdem sprechen wir darüber, welche Unterstützung hilfreich sein könnte und ob eine Psychotherapie die richtige Hilfe für das Problem sein kann. Kinder/Jugendliche und Eltern können Fragen stellen und erhalten eine Orientierung über sinnvolle nächste Schritte.

3 | Probatorische Sitzungen

In den probatorischen Sitzungen (bis zu fünf Termine à 50 Minuten) lernen wir uns kennen, arbeiten an der Diagnostik (u.a. mit Fragebögen) und besprechen den möglichen therapeutischen Rahmen. Diese Sitzungen sind dafür da zu klären: - Welche Themen und Belastungen bestehen? Was waren bisherige Bewältigungsstrategien? - Welche Stärken und Ressourcen sind vorhanden? - Welche Ziele sind realistisch und hilfreich? - Welche therapeutischen Methoden passen zu Alter und Anliegen? Am Ende dieser Phase wird ein individueller Therapieplan vorgeschlagen – und Kinder/Jugendliche sowie Eltern entscheiden in Ruhe, ob sie die Behandlung aufnehmen möchten. Wenn dies so ist, wird ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.

4 | Beginn & Durchführung der Therapie

Die Therapie findet in der Regel einmal pro Woche statt und dauert 50 Minuten. Gearbeitet wird mit wissenschaftlich fundierten Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die sich an den aktuellen fachlichen Leitlinien orientieren. Als Therapeutin verstehe ich mich dabei als eine Art Assistentin, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien unterstützt, eigene, passende Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden – Lösungen, die individuell sind und zum Leben der Familie passen. Je nach Alter und Anliegen nutzen wir spielerische, kreative oder gesprächsorientierte Zugänge. Häufig gehören auch kleine Übungen oder „Hausaufgaben“ dazu, die zwischen den Sitzungen zu Hause ausprobiert werden, um Veränderungen Schritt für Schritt zu verankern. Eltern oder andere Bezugspersonen werden nach Absprache zusätzlich einbezogen, um den Alltag zu entlasten und Veränderungen zu unterstützen.

5 | Abschluss der Therapie

Gegen Ende werden gemeinsam die erreichten Fortschritte zusammengetragen und gewürdigt sowie offene Fragen besprochen. Wir halten fest, welche Strategien im Alltag weiterhelfen und wie Rückfälle oder schwierige Situationen gut bewältigt werden können. Bei Bedarf können Empfehlungen für weitere Angebote oder Hilfen erfolgen.

6 | Kostenübersicht

Die Praxis arbeitet als Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Eine transparente und verständliche Kostenklärung ist mir wichtig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 6.1 Privatversicherungen und Beihilfe: Die Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie durch eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist für Privatversicherte in den meisten Fällen problemlos möglich. Auch Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Vertrags enthalten ist. Wenn eine Behandlung sinnvoll erscheint und gewünscht wird, stelle ich die erforderlichen Unterlagen für den Antrag zur Kostenübernahme bereit (Antragsformular der privaten Krankenversicherung, ggf. Bericht an den Gutachter, Therapieplan). Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP); der übliche Satz liegt beim 2,3-fachen GOP-Satz (ca. 130–140 € pro 50-minütiger Sitzung). Reguläre Therapiesitzungen dürfen erst nach Genehmigung der Versicherung bzw. Beihilfe begonnen werden. Alle Konditionen werden vor Behandlungsbeginn schriftlich festgehalten. 6.2 Selbstzahler:innen: Es besteht die Möglichkeit, die Behandlung unabhängig von einer Versicherung zu beginnen. Die probatorischen Sitzungen dienen auch hier dazu, gemeinsam zu klären, ob eine Therapie sinnvoll ist. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP); es entstehen keine zusätzlichen administrativen Anforderungen. Ein Vorteil kann sein, dass keine Daten an Versicherungen übermittelt werden und – sofern ein Behandlungsplatz frei ist – mit der Therapie meist früher als über die reguläre Kassenversorgung begonnen werden kann. 6.3 Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren): Meine Praxis hat keinen Kassensitz. In bestimmten Fällen kann eine gesetzliche Krankenkasse jedoch eine Kostenübernahme nach § 13 Abs. 3 SGB V prüfen. Voraussetzung ist, dass innerhalb einer zumutbaren Wartezeit kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Praxen gefunden werden kann. Typischer Ablauf: 1. Dokumentation mehrerer vergeblicher Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen. 2. Kontakt zur Terminservicestelle (116117) und Dokumentation der Wartezeiten. 3. Antrag bei der Krankenkasse mit allen Nachweisen. 4. Ausstellung einer therapeutischen Stellungnahme zur Unterstützung des Antrags (falls gewünscht). Die Entscheidung über die Kostenübernahme liegt allein bei der gesetzlichen Krankenkasse. Ich kann keine Garantie geben, unterstütze aber gern bei der Zusammenstellung der Unterlagen.

7 | Ihre/Deine Entscheidung

Ob eine Therapie in meiner Praxis begonnen wird, entscheiden Kinder, Jugendliche und Eltern gemeinsam. Ich biete eine fachliche Einschätzung, klare Strukturen, Transparenz über Kosten und einen sicheren Rahmen an. Auf dieser Grundlage können Sie/kannst Du in Ruhe prüfen, ob die Behandlung in dieser Praxis passend ist.

Ariane Schwedler, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Gespräch mit einem Jungen
Beispielbild einer Therapiestunde mit kreativem Ansatz für Kinder
Beispielbild einer Therapiestunde mit spielerischem Ansatz für Kinder
Ariane Schwedler, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Auf Wunsch kann auch mein Hund Snickers einzelne Stunden begleiten – viele Kinder und Jugendliche erleben seine Anwesenheit als ruhig, tröstlich oder einfach fröhlich.

Anker Kostenübersicht

Kosten & Erstattungen

Privat Versicherte & Beihilfeberechtigte

Die Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie durch eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist für Privatversicherte in den meisten Fällen problemlos möglich.

Auch Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis.

Lesen Sie dazu bitte Punkt 6 (oben).

Terminabsage

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich um Absage des Termins 48 Stunden vorher.

 

Der ausgefallene Termin muss andernfalls privat in Rechnung gestellt werden.

Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen können auf Wunsch einen Behandlungsvertrag mit mir schließen, ohne dass die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber der Krankenversicherung aktenkundig wird.

Die Kosten pro Sitzung richten sich ebenfalls nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen).

Lesen Sie dazu bitte Punkt 6 (oben).

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